Eine Umschulung bietet eine neue Chance auf dem Arbeitmarkt. Das ist insbesondere eine Alternative, wenn Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Tätigkeit im ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr nachgehen können.
Im Gegensatz zu einer beruflichen Fortbildung wird dem Umschüler eine neue berufliche Qualifikation in einem der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gewährt.
Eine Umschulungsmaßnahme kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll bzw. notwendig sein. Dazu gehören insbesondere:
- längere berufliche Abwesenheit (z. B. durch Krankheit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen)
- Berufsunfähigkeit (z. B. durch chronische Krankheiten und Behinderungen, die es unmöglich machen, die frühere Tätigkeit weiter auszuführen)
- geringe Einstellungsmöglichkeiten im erlernten Berufsfeld, die auch durch Fortbildungen nicht ausgeglichen werden können
- persönliche Interessenverschiebungen bzw. berufliche Neuorientierung
In der Regel dauert eine Umschulung zwei Jahre und findet im dualen System von Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt. Die Unterstützung während der Umschulung erfolgt im Rahmen der betreuten betrieblichen Umschulung in Form von Förder- und Stützunterricht sowie sozialpädagogischer Begleitung. Es findet ein wöchentlicher Austausch im Rahmen von ca. 1,5 Stunden statt.
Anspruch auf eine Umschulung und Kostenübernahme hat dabei nur, wer nach SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) eine solche Bildungsmaßnahme benötigt, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder eine bereits bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme werden immer individuell geprüft.
Frau Silvia Nickel
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Frau Manuela Noisternig
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